Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 TARIFE UND LAUFZEIT
Die Vereinbarung, deren Laufzeit am Tag der Unterzeichnung der Anmeldung durch das Mitglied beginnt, wird im Rahmen des ROOKIE-Tarifs für eine Laufzeit von 4 Wochen geschlossen und berechtigt zur gleichen Anzahl an Trainings. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung von mindestens 4 Wochenbeiträgen. Im EXPERT-Tarif beträgt die Laufzeit 52 Wochen mit der Berechtigung an 52 bzw. 104 Trainingseinheiten und einer Zahlungspflicht von mindestens 52 Wochenbeiträgen. Im PRO-Tarif beträgt die Laufzeit 104 Wochen mit der Berechtigung an 104 bzw. 208 Trainingseinheiten und einer Zahlungspflicht von mindestens 104 Wochenbeiträgen. Alle Tarife erlauben jeweils ein bzw. zwei Trainings pro Woche.

Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens sechs Wochen vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Das Zusatzmodul (Cardiotraining) kann jederzeit dazu gebucht werden. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Wochen und kann danach mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden. Die Laufzeit der abgeschlossenen Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

Der monatliche Komfort-Service kann jederzeit monatlich hinzugebucht oder gekündigt werden.

Die 10er Karte wird als Wertkarte angesehen und ist nicht wie bei den Tarifen an eine feste Laufzeit gekoppelt. Ab Kauf ist die Wertkarte drei Jahre gültig. Eine Barauszahlung bzw. Rückerstattung bei Nicht-Einlösen der Einheiten ist ausgeschlossen.

Das Training erfolgt nach Terminabsprache. Bei Absagen durch das Mitglied bis 24 Stunden vor dem Termin kann der Termin nachgeholt bzw. umgebucht werden. Werden die 24 Stunden nicht eingehalten, verfällt die Trainingseinheit. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Bei verspätetem Erscheinen des Mitglieds reduziert sich die Trainingseinheit entsprechend. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nur dann, wenn für die verpasste Trainingswoche eine Ruhezeitvereinbarung oder ein Vermerk über Krankheit/Ärztliches Attest vorliegt. Unbegründet ausgefallene Trainingseinheiten können nicht nachgeholt werden. Dies gilt nicht für vom Studio abgesagte Termine.


§2 BEITRÄGE
Die Beiträge des gewählten Abonnements sind jeweils zum Wochenbeginn (Montag) zur Zahlung fällig und werden wöchentlich abgebucht. Das Betreuungspaket in Höhe von 99,90 € wird mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Sollte das Vertragsverhältnis nicht zum Ende der Erstlaufzeit  fristgerecht und schriftlich gekündigt werden, erhöht sich der Beitrag anschließend um 3 € je Trainingseinheit. Sollte eine Verlängerung in Form einer neu abgeschlossenen Mitgliedschaft erfolgen, ist der Vertrag zu aktuellen Tarifkonditionen abzuschließen und die Erhöhung nach der Erstlaufzeit entfällt.


Die medizinische Körperzusammensetzungsanalyse in Höhe von 14,90 € wird mit einer Waage vom Hersteller TANITA durchgeführt. Das TANITA MC 780-System welches genutzt wird, verfügt über klinische Genauigkeit durch Multifrequenz-BIA-Technologie und ist medizinisch validiert. Die Körperanalyse dauert 15 Minuten, dabei wird eine vollständige und segmentale Analyse der Körperzusammensetzung erstellt und mit dem Mitglied besprochen.

§3 ZAHLUNGSVERZUG
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält KraftWerk20 sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen insbesondere neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten.

Entstehen Rücklastschriftlichen, indem die Mitgliedsbeiträge aufgrund von Gründen wie beispielsweise mangelnder Deckung des Kontos nicht abgebucht werden konnten, behält sich KraftWerk20 das Recht vor, zusätzlich zu den anfallenden Bankkosten, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,90 € zu berechnen. Gerät das Mitglied schuldhaft mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für 9 Wochen entspricht, in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

§4 AUFRECHNUNGSVERBOT
Das Mitglied darf nur aufrechnen mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags in Textform angezeigt hat.

§5 RUHEZEITEN / STILLLEGUNG DES VERTRAGES
Vertragsaussetzungen werden mit dem Kunden individuell ausgehandelt. Hierzu wird eine separate Ruhezeitvereinbarung zu dem bestehenden Vertrag angefertigt, in welchem genau die Dauer der Ruhezeit und die sich anschließende Fortführung geregelt werden. Diese Vereinbarung muss von beiden Vertragspartnern abgezeichnet werden und wird dem Vertrag angehangen.

Die beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied dem Studio mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung in Textform oder direkt über die Ruhezeitvereinbarung bekannt zu geben.

Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von KraftWerk20 nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder KraftWerk20 zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

§6 EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Die Beiträge werden im Rahmen der Abonnements im Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung erhoben. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

§7 PFLICHTEN DES MITGLIEDS
Soweit auf dem Vertragsdeckblatt angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied einen regelmäßig wiederkehrenden Mitgliedsbeitrag zu den auf dem Vertrag angegebenen Beträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.

Das Mitglied ist verpflichtet, KraftWerk20 bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail- Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von KraftWerk20 (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbeding-ungen) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

§8 HAUSORDNUNG
Jedes Mitglied unterliegt der ausliegenden Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen.

Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung in grober Weise gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der im Studio geltenden Hausordnung verstößt.

§9 HAFTUNG
KraftWerk20 haftet vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit. Dabei umfasst ist insbesondere die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Bargeld.

Weiterhin haftet KraftWerk20 im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

§10 ÄNDERUNG DIESER AGB
KraftWerk20 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in der Mitgliedsvereinbarung genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. KraftWerk20 wird das Mitglied in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

§11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

§12 DATENSCHUTZINFORMATIONEN
Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß Art.6 Abs.1 a,f DSGVO,Art.9 Abs.1 a DSGVO nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Daten handelt es sich um Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung und Telefonnummer/E-Mail. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden.

Die Dateien werden sicher auf Speicherservern der EU aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrages gespeichert. Nach Beendigung des Vertrages werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.

Sie haben das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch an die Adresse Forchheimer Straße 15, 96050 Bamberg oder per Mail an die info@kraftwerk20.de zu übermitteln.
 

Stand: November 2023